Inkasso, Mahnungen und Identitätsmissbrauch
Wer etwas bestellt haben soll, das er nie bestellt hat, muss das nicht beweisen: Der Gläubiger muss den Vertragsschluss beweisen.
Für eine Bestellung „auf Rechnung“ genügen oft Name und Geburtsdatum. Täter nutzen fremde Daten, um Waren zu bestellen, Reisen zu buchen, Strom- und Mietverträge zu schließen, Konten, Kreditkarten und Darlehen zu eröffnen oder Bitcoin-Konten per Video-Ident freizuschalten. Die Betroffenen erfahren davon meist erst durch Mahnungen, Inkassoschreiben oder einen negativen Schufa-Eintrag.
Ein Vertrag, den ein Dritter ohne Ihr Wissen unter Ihrem Namen geschlossen hat, bindet Sie nicht. Werfen Sie Mahnschreiben trotzdem nicht weg: Widersprechen Sie, und lassen Sie bei Zweifeln prüfen. Wir haben unter anderem ein Inkassoverfahren von PAIGO im Auftrag von Vodafone erfolgreich eingestellt.
- Keine Kopien von Ausweis oder Pass per E-Mail versenden, vor allem nicht auf Anfrage am Telefon.
- Geräte aktuell halten, lange Passwörter verwenden und Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail und soziale Netzwerke aktivieren.
- Identitätsdiebstahl ist als Betrug und Computerbetrug strafbar; erstatten Sie Anzeige.
- Vorsicht vor „Helfern“, die verlorenes Geld aus Trading-Betrug zurückholen wollen und sich als BaFin-Mitarbeiter ausgeben: Das ist die nächste Masche.
Wohnungseigentum (WEG)
Streit zwischen Eigentümern, Gemeinschaft und Verwalter ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
Eine Eigentumswohnung bedeutet mehr als den Besitz einer Wohnung: Sondereigentum an den Räumen, einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft. Diese enge Verbindung führt zu vielen Konflikten. Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 2020 grundlegend reformiert.
- Prüfung aller Verträge rund um die Wohnimmobilie
- Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Hausgeld und Beitragsstreitigkeiten
- Bauliche Veränderungen und Störungen durch Eigentümer oder Mieter
- Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen; Vertretung von Eigentümern und Verwaltern in der Versammlung
- Anfechtung von Beschlüssen und Vertretung vor Gericht
Versicherung: Beitragserhöhungen und Deckungszusage
Private Krankenversicherer müssen jede Beitragserhöhung nachvollziehbar begründen, sonst ist sie unwirksam.
Die Mitteilung muss die Rechnungsgrundlage nennen, deren Veränderung die Erhöhung ausgelöst hat. Viele Schreiben erfüllen diese Mindestanforderungen nicht; Gerichte bis zum Bundesgerichtshof haben Versicherer deshalb zur Rückzahlung verpflichtet. Wir prüfen die Erhöhungen der letzten zehn Jahre und berechnen, was unter Beachtung der Verjährung zurückgefordert werden kann.
Rechtsschutzversicherung: Die Deckungszusage holen Sie als Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst ein. Übernehmen wir das für Sie, entstehen eigene Gebühren nach Nr. 2300 VV RVG, die weder die Versicherung noch der Gegner erstattet, es sei denn, die Versicherung hatte die Deckung zu Unrecht abgelehnt. Für die Anfrage bieten wir einen Festpreis an.
Abgasskandal: Ansprüche gegen Hersteller
Wer ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, kann vom Hersteller Schadensersatz verlangen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie das sogenannte Thermofenster grundsätzlich unzulässig sind. Betroffen sind Modelle zahlreicher Hersteller, darunter Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat, Seat, Skoda und Subaru; das Kraftfahrt-Bundesamt hat viele davon zurückgerufen. Wer das Software-Update verweigert, riskiert die Stilllegung, und Fahrverbote mindern den Wiederverkaufswert.
- Der Hersteller erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs; abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung, die Gerichte meist auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km berechnen.
- Ansprüche verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie von der Manipulation erfahren haben; viele Gerichte stellen auf das Informationsschreiben des Herstellers ab.
- Ist das Fahrzeug finanziert, kommt zusätzlich der Widerruf des Kredits in Betracht (siehe Bank- & Kapitalmarktrecht).
- Wir gleichen Ihr Fahrzeug mit den Rückrufdaten des KBA ab und klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.
Kündigung im Arbeitsverhältnis
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.
- Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (für ältere Arbeitsverhältnisse mehr als fünf).
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB); Gründe muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben in der Regel nicht nennen.
- Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird im Kündigungsschutzprozess aber häufig vereinbart; als Faustregel gilt ein halbes bis ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
- Ist die Kündigung unwirksam, schuldet der Arbeitgeber den Lohn weiter (§ 615 BGB), wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit anbietet. Anderweitiger Verdienst wird angerechnet, ebenso, was böswillig nicht verdient wurde (BAG, 24.01.2024, 5 AZR 331/22).
- Mitbringen: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, letzte Gehaltsabrechnung, Datum des Zugangs der Kündigung. Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag erst nach Beratung.
Diskriminierung wegen Herkunft oder Sprache
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch für Mietverträge, Kredite, Behandlungsverträge und Reisen.
Russischsprachige Menschen in Deutschland, auch deutsche Staatsbürger aus Kasachstan, Litauen oder Moldau, berichten, dass ihnen Arbeitsverträge gekündigt, Kredite verweigert, Klinikaufnahmen abgelehnt oder Reisen storniert werden, weil sie Russisch sprechen. Die Vertragsfreiheit rechtfertigt keine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft. Betroffene können eine Entschädigung in Geld verlangen; ihre Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Beschuldigt im Ermittlungsverfahren
Fehler im Ermittlungsverfahren lassen sich in der Hauptverhandlung kaum noch korrigieren. Ziel ist die Einstellung, bevor es zur Anklage kommt.
- Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts dagegen schon (§§ 163a, 133 StPO), auch wenn Sie schweigen wollen.
- Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt, auch nicht nach einem Verkehrsunfall.
- Die Staatsanwaltschaft muss bei einem Anfangsverdacht ermitteln (§ 152 StPO) und stellt das Verfahren ein, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 StPO). Entlastende Umstände sollten rechtzeitig und gezielt vorgetragen werden.
- Typische Vorwürfe in unserer Praxis: Betrug, Computerbetrug, Geldwäsche, Trunkenheit am Steuer, Betäubungsmittel, Diebstahl.
Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
