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Bank- & Kapitalmarktrecht

Konflikte mit Banken, Sparkassen und Finanzvermittlern haben fast immer wirtschaftliche Folgen. Die Rechtsanwaltskanzlei Barandt berät außergerichtlich und vertritt Sie, wenn nötig, in erster Instanz und in der Berufung.

Darlehen widerrufen, auch nach Jahren

Ist die Widerrufsinformation im Darlehensvertrag fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen.

Ein Verbraucherdarlehen kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt aber erst, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB und Art. 247 §§ 6–13 EGBGB klar und verständlich erhalten hat. Fehlen Angaben oder sind sie falsch, kann der Vertrag noch Jahre später widerrufen werden, auch wenn er bereits abgelöst ist.

Der Europäische Gerichtshof hat am 9. September 2021 (C-33/20) entschieden, dass sich Banken in solchen Fällen nicht auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch berufen dürfen. Haben mehrere Verbraucher den Vertrag unterschrieben, steht das Widerrufsrecht jedem einzelnen zu.

  • Typische Fehler: Art des Darlehens, Nettodarlehensbetrag, außergerichtliche Streitbeilegung, Verzugszins, Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Häufig betroffen: Verträge von Sparkassen, Sparda-Banken, Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen, Norisbank und Degussa Bank, besonders aus den Jahren 2011 bis 2015.
  • Ein Beispiel für einen falschen Nettodarlehensbetrag: Eine mitfinanzierte Versicherungsprämie wird vom Darlehen abgezogen, statt in den Nettodarlehensbetrag eingerechnet zu werden.
  • Folge eines wirksamen Widerrufs: Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt oder wird erstattet, und ein teurer Altvertrag lässt sich zu heutigen Zinsen ablösen.

Banken lehnen einen späten Widerruf fast immer zunächst ab. Ob er Aussicht hat, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Senden Sie uns Darlehensvertrag und Unterlagen, und Sie erhalten eine erste Einschätzung.

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückfordern

Die Bank darf durch eine vorzeitige Rückzahlung keinen Nachteil erleiden, sie darf daran aber auch nicht verdienen.

Ein Darlehen mit festem Zins und fester Laufzeit kann grundsätzlich nicht einseitig vorzeitig zurückgezahlt werden. Ausnahmen bestehen, wenn berechtigte Interessen es gebieten, etwa weil das belastete Grundstück verkauft werden soll: Dann ist eine Kündigung frühestens sechs Monate nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von drei Monaten möglich. Kein Kündigungsgrund sind dagegen bessere Konditionen bei einer Umschuldung, eine Erbschaft oder Zahlungsschwierigkeiten.

Für die Kündigung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Eine gesetzliche Berechnungsmethode gibt es nicht, deshalb wird über die Höhe oft gestritten.

  • Sind die Angaben zur Berechnung im Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft, schuldet der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung (BGH, 28.07.2020, XI ZR 288/19). Bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
  • Geht die Initiative zur Ablösung allein von der Bank aus, besteht kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite kann der Verbraucher jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig tilgen.
  • Ein wirksamer Widerruf (siehe oben) lässt die Entschädigung ganz entfallen.

Autokredit und Kfz-Leasing widerrufen

Wer ein Auto über die Bank des Herstellers finanziert hat, kann den Vertrag oft noch heute widerrufen, das Fahrzeug zurückgeben und Anzahlung und Raten zurückverlangen.

Autokredite und Finanzierungsleasingverträge müssen eine korrekte Widerrufsbelehrung enthalten. Nach Gerichtsentscheidungen und dem EuGH-Urteil vom 9. September 2021 sind viele Verträge von Autobanken fehlerhaft, darunter Verträge der Volkswagen Bank, Audi Bank, Skoda Bank, Seat Bank, BMW Bank, Mercedes-Benz Bank, Renault Bank und Santander. Das Landgericht Ravensburg hat dem EuGH Fragen zu Formularen der Volkswagen Bank vorgelegt, die von Autohäusern als Vermittlern verwendet wurden.

Der Widerruf ist besonders interessant, wenn das Auto Mängel hat, das Autohaus nicht nachbessert oder ein Dieselfahrzeug betroffen ist: Statt um den Kaufvertrag zu streiten, wird die Finanzierung rückabgewickelt.

  • Sie geben das Fahrzeug an die finanzierende Bank zurück.
  • Die Bank erstattet Anzahlung und gezahlte Raten; sie hat keinen Anspruch mehr auf Vertragszinsen.
  • Ob und in welcher Höhe eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist, prüfen wir im Einzelfall.
  • Entscheidend ist das Datum des Vertragsschlusses. Wir klären vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Bankkonto gesperrt oder gekündigt

Eine Kontosperre ohne Vorwarnung trifft oft das einzige Konto: Miete, Strom und Einkäufe lassen sich plötzlich nicht mehr bezahlen.

Meist steckt ein Geldwäscheverdacht dahinter, häufig ausgelöst durch Überweisungen aus dem Ausland, etwa aus Russland, der Türkei, Belarus, China, Zypern oder Malta, durch Bareinzahlungen ohne erklärten Zweck oder durch unklare Eigentümerstrukturen bei Geschäftskonten. Hat die Bank eine Verdachtsmeldung an die FIU abgegeben, ist sie nach dem Geldwäschegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Kundenberater darf Ihnen dann nicht einmal den Grund nennen, und die Beschwerdestelle hilft erfahrungsgemäß nicht weiter.

Die Bank darf ein Konto nicht beliebig sperren, auch wenn sie sich auf ihre AGB beruft. Das Geldwäschegesetz knüpft an eine konkrete Transaktion an (§ 46 GwG), nicht an das allgemeine Kontoverhalten des Kunden.

  • Ein anwaltliches Schreiben führt oft schon zur Freigabe; in einem unserer Fälle hat die Postbank das Konto daraufhin außergerichtlich entsperrt.
  • Reagiert die Bank nicht, bleibt das gerichtliche Eilverfahren. Darin muss die Bank ihre Verdachtsmeldung vorlegen.
  • Sperrt eine Bank über Wochen ohne Grundlage im Geldwäschegesetz, kann sie trotz § 48 GwG die Verfahrenskosten tragen müssen (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.01.2024).
  • Fehlen Ausweis- oder Identitätsnachweise, reichen Sie diese sofort nach. Bei Geschäftskonten hilft eine klare Darstellung des wirtschaftlich Berechtigten.

Unberechtigte Abbuchungen nach Betrug muss die Bank grundsätzlich erstatten, es sei denn, der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt. Handelt die Bank zu langsam gegenüber der Empfängerbank, haftet sie für den Schaden.

Bankentgelte und Verwahrentgelte zurückfordern

Schweigen ist keine Zustimmung: Gebührenerhöhungen über eine „Zustimmungsfiktion“ in den AGB sind unwirksam.

Viele Banken haben Kontoführungs-, Karten- und Kreditgebühren erhöht, indem sie ihren Kunden schrieben, die Änderung gelte als angenommen, wenn nicht widersprochen werde. Der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln für unwirksam erklärt (BGH, 27.04.2021, XI ZR 26/20). Auch Verwahrentgelte („Negativzinsen“) auf Guthaben hat das Landgericht Berlin für unzulässig gehalten (28.10.2021, 16 O 43/21).

  • Zu viel gezahlte Entgelte können zurückgefordert werden, zuzüglich Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins.
  • Ansprüche verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Prüfen Sie deshalb zügig Ihr Preis- und Leistungsverzeichnis.

Kreditvermittler, Zusatzverträge und Vertragssprache

Wer einen Kredit dringend braucht, unterschreibt oft mehr als einen Kreditvertrag.

Unseriöse Vermittler werben mit „Kredit ohne Schufa“ oder „ohne Einkommensnachweis“. Statt eines Kredits erhält der Kunde Lebens-, Restschuld- oder Arbeitslosigkeitsversicherungen, Bausparverträge oder einen kostenpflichtigen „Wirtschaftsberatungsvertrag“ mit 24 Monaten Laufzeit, deren Prämien und Provisionen sofort abgebucht werden. Ob ein Vermittler die nötige Gewerbeerlaubnis hat, lässt sich nur bei der zuständigen Behörde erfragen.

Auch Umschuldungen in mehreren Schritten lohnen sich selten, weil Restschuldversicherungen und Bearbeitungskosten mehrfach anfallen.

Eine Bank muss vor Vertragsschluss umfassend informieren. Das Sprachrisiko trägt aber der Kunde: Wer einen deutschen Vertrag unterschreibt, ohne ihn zu verstehen, ist trotzdem gebunden. Lassen Sie Darlehens-, Immobilienkauf- und Finanzierungsverträge deshalb vor der Unterschrift prüfen.

Kapitalanlage: Schadensersatz bei Fehlberatung

Auch nach einem Totalverlust sind Anleger nicht schutzlos.

Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Vertrag ab: Anlageberatung, Vermögensverwaltung, beratungsfreies Geschäft oder reines Ausführungsgeschäft. Bei Beratungsfehlern ist der Anleger bereits mit dem Erwerb der Anlage geschädigt, nicht erst, wenn sie sich schlecht entwickelt.

  • Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten, auch beim beratungsfreien Geschäft, wenn nicht vor Art und Risiken eines Produkts gewarnt wurde.
  • Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG); die BaFin veröffentlicht Warnungen zu solchen Anbietern.
  • Falsche Kapitalmarktinformationen, etwa eine unrichtige Ad-hoc-Mitteilung, die die Kaufentscheidung bestimmt hat.
  • Fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Wertpapieraufträgen durch die Bank.
  • Geschlossene Immobilien-, Schiffs-, Solar- und Windfonds, Kommanditbeteiligungen, Unternehmensanleihen, Genussrechte und andere atypische Anlagen.
  • Verluste aus nicht erlaubtem Online-Glücksspiel können vom Anbieter zurückgefordert werden (LG Gießen, 21.01.2021).

Broker-Betrug und Online-Trading

Zahlt ein Online-Broker Ihr Geld nicht aus und verlangt stattdessen weitere Einzahlungen, handelt es sich fast immer um Betrug.

Das Muster ist immer gleich: Werbung über Facebook, Instagram, Telegram oder „Geld verdienen über WhatsApp“, ein Einstieg mit 100 bis 250 €, ein Zugang zu einer Trading-Software, die nur ein manipuliertes Demokonto zeigt, schnelle Scheingewinne und dann Druck, mehr einzuzahlen. Spätestens bei einer Auszahlung werden „Gebühren“, „Versicherungen“, „Steuern“ oder ein Mindestguthaben von 10.000 bis 20.000 € verlangt.

  • Warnzeichen: unaufgeforderte Anrufe („Cold Calling“, in Deutschland verboten), Einzahlung per Bitcoin-Automat, Paysafecard, Western Union oder auf ausländische Konten, keine BaFin- oder EU-Lizenz, kein Impressum, Lizenzen aus Offshore-Staaten, Fernwartungssoftware wie „AnyDesk“.
  • Sofort handeln: alle Zahlungen stoppen, Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Meldung an die BaFin; bei Kreditkarte oder PayPal eine Rückbuchung versuchen.
  • Wir prüfen Unterlagen und Zahlungswege, erstatten Strafanzeige wegen Betrugs und Geldwäsche, arbeiten mit den Ermittlungsbehörden zusammen und machen zivilrechtliche Ansprüche geltend, auch gegenüber den beteiligten Banken.

Rufen Sie Ihre Bank an, wenn sie eine Auslandsüberweisung hinterfragt: Banken kennen Empfängerkonten aus früheren Betrugsfällen und können bei rechtzeitiger Meldung Konten sperren.

Bankinsolvenz und Einlagensicherung

Geht eine Bank insolvent, sind Einlagen bis 100.000 € gesetzlich geschützt, in Härtefällen bis 500.000 €.

Ein Beispiel ist die Insolvenz der Greensill Bank AG in Bremen im März 2021, die Sparer über Zinsportale wie „Weltsparen“ und „Zinspilot“ gewonnen hatte. Die gesetzliche Entschädigung nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) bis 100.000 € wird ohne Antrag ausgezahlt. Darüber hinaus sind für besondere Lebensereignisse wie Scheidung, Ruhestand oder Krankheit bis zu 500.000 € möglich; dafür ist ein eigener schriftlicher, belegter Antrag nötig.

Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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