Ohne besondere Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. Für die außergerichtliche Vertretung fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG an.
Das RVG erlaubt auch Vergütungsvereinbarungen, insbesondere nach Stunden. Außergerichtlich arbeiten wir in der Regel auf Stundenbasis zu 250 € bis 320 € zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach Rechtsgebiet und Schwierigkeit, und führen auf Wunsch einen Zeitnachweis. Nach Prüfung der Unterlagen bieten wir die außergerichtliche Vertretung oft zu einem Festpreis an.
Orientierungspreise
| Telefonische Erstberatung, ab 35 Minuten | 220 € |
|---|---|
| Persönliche Beratung, ab 1 Stunde | 220 – 350 € |
| Erste Prüfung, ob und wie ein Anspruch außergerichtlich durchgesetzt werden kann | 350 € inkl. MwSt. |
| Prüfung von Unterlagen und schriftliche Beratung | 250 – 450 € je Stunde |
| Prüfung eines Immobilienkaufvertrags, ab 2 Stunden | 320 – 600 € |
| Prüfung eines Darlehens- oder Lebensversicherungsvertrags, ab 1,5 Stunden | 300 – 450 € |
| Beratung zu Investitionen in Deutschland | 350 – 550 € |
| Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung | 350 € pauschal |
Alle Angaben zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Die Gebühren für die gerichtliche Vertretung richten sich nach dem RVG.
Rechtsschutzversicherung
Wir klären gern, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Die Deckungsanfrage selbst ist nicht versichert; Sie können sie selbst stellen oder uns gegen eine Pauschale beauftragen. Lehnt die Versicherung zu Unrecht ab und erreichen wir die Deckungszusage, muss sie diese Kosten tragen.
So läuft ein Mandat ab
- Ihre AnfrageSchildern Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich und fügen Sie vorhandene Unterlagen bei.
- PrüfungWir prüfen Ihre Angaben und recherchieren, ob Ihre Ansprüche Aussicht auf Erfolg haben.
- RückmeldungWir melden uns unverbindlich, erklären den möglichen Weg und die voraussichtlichen Kosten. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über den Auftrag.
Zahlung per Überweisung; bei außergerichtlicher Vertretung auch im Voraus.
