Auch im
Werkvertrag sind die Vorschriften über den Widerruf von Verbraucherverträgen anwendbar. Bei Verbraucherverträgen, sei es
Werkvertrag,
Mietvertrag,
Dienstvertrag,
Maklervertrag,
Partnerschaftsvermittlungsvertrag etc., die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben, und wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzverträge geschlossenen worden sind, besteht das Widerrufsrecht.