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Widerruf von Auto-Leasingverträgen

Beseitigung des Leasingvertrages durch Widerrufserklärung. Private Leasingverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, insbesondere das Kfz-Finanzierungsleasing, unterfallen als „entgeltliche Finanzierungshilfen" nach § 506 Abs. 2 BGB den Regeln für Verbraucherdarlehen.

Beseitigung des Leasingvertrages durch Widerrufserklärung

Grundsätzlich steht dem Leasingnehmer bei jedem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, das er innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen gegenüber dem Unternehmer ausüben kann.
Die Möglichkeit, einen Leasingvertrag, insbesondere das Kfz-Finanzierungsleasing, durch eine Widerrufserklärung zu beseitigen, besteht fast bei allen privaten Leasingverträgen. Bei einem Kfz-Finanzierungsleasing nimmt der Verbraucher zur Finanzierung des Pkws ein Darlehen bei Auto-Banken auf.

Private Leasingverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, insbesondere das Kfz-Finanzierungsleasing, unterfallen als „entgeltliche Finanzierungshilfen" nach § 506 Abs. 2 BGB den Regeln für Verbraucherdarlehen.

Bei Verbraucherdarlehen beginnt die Widerrufsfrist aber nicht zu laufen, bevor die Vertragsurkunde nicht die erforderlichen Pflichtangaben enthält und der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wird.

In der Praxis ist das Widerrufsrecht meistens streitig. Umstritten ist insbesondere, wann Pflichtangaben fehlen oder fehlerhaft sind. Zahlreiche Gerichte bejahen die Korrektheit von Pflichtangaben. Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die den Widerruf aufgrund fehlender oder fehlerhafter Pflichtangaben als wirksam erachten.
Was sind Auto-Leasingverträge
Leasing gewährt dem Verbraucher ein entgeltliches Nutzungsrecht, welches in aller Regel zeitlich beschränkt ist. Insofern ähnelt es einem Mietvertrag.

Bei einem Leasingvertrag bleibt der Leasinggeber aus rechtlichen und aus steuerlichen Gründen wirtschaftlicher Eigentümer des geleasten Pkws. Der Leasingvertrag berechtigt den Kunden, den Leasinggegenstand für einen bestimmten Zeitraum vereinbarungsgemäß zu nutzen. Im Gegenzug hat er das Leasingentgelt, insbesondere die monatlichen Leasingraten, zu zahlen, für die Instandhaltung zu sorgen und das Fahrzeug bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Was sind Auto-Leasingverträge und was sind die speziellen Risiken für den Autofahrer eines geleasten Pkws.

Der Leasingvertrag gewährt dem Verbraucher ein entgeltliches Nutzungsrecht, welches in aller Regel zeitlich beschränkt ist. Insofern ähnelt er einem Mietvertrag.

In der Praxis und bei der Vertragsunterzeichnung scheint der einzelne Verbraucher mit den meist unübersichtlichen juristischen Detailregelungen überfordert.
Bei einem Leasingvertrag bleibt der Leasinggeber aus rechtlichen und aus steuerlichen Gründen wirtschaftlicher Eigentümer des geleasten Pkws. Der Leasingvertrag berechtigt den Kunden, den Leasinggegenstand für einen bestimmten Zeitraum vereinbarungsgemäß zu nutzen. Im Gegenzug hat er das Leasingentgelt, insbesondere die monatlichen Leasingraten, zu zahlen, für die Instandhaltung zu sorgen und das Fahrzeug bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Diese Grundkonstruktion wird im einzelnen Leasingvertrag durch meist mehrseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt und konkretisiert. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt keinen eigenen Vertragstypus „Leasingvertrag". In der Praxis müssen diese Leasing-Bedingungen also genauer analysiert werden. Manche „Leasingverträge" werden in den Vertragsurkunden als Mietkaufvertag bezeichnet. Nach Analyse der vertraglichen Regelung stellt sich jedoch heraus, dass es sich bei solchen Bezeichnungen nicht um einen Mietkaufvertrag handeln kann. Das ist keine Überraschung, da die Anbieterseite meist in ihren mehrseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbstredend nur ihre Interessen wahren will.

Dies ist meistens bei den Leasingraten zu erkennen. Die Höhe des Leasingentgelts orientiert sich am Wertverlust während der Nutzungszeit. Neben den monatlichen Leasingraten sind auch weitere Kosten (Sonderzahlungen, Ausgleichszahlungen etc.) zu berücksichtigen. Das Gesamtentgelt aus Sonderzahlung, laufenden Leasingraten und ggfs. einer Ausgleichszahlung soll den Verwaltungsaufwand und die Finanzierungskosten abdecken. Auch der Gewinn für den Leasinggeber muss gesichert werden.
Welche Vorteile werden im Autoleasingvertrag dem Verbraucher überwiegend vor Augen geführt.
Durch die Werbung für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen über Leasingraten, z. B. für „Null-Leasing", innovative Leasingkonstruktionen, z. B. „Mobilitätspakete" als Rundum-sorglos-Finanzierung, werden der Leasingbranche wachsende Marktanteile beschert. Privatkunden finanzieren über Leasingraten insbesondere die Anschaffung von teuren Kraftfahrzeugmodellen.

  • Der Autofahrer hat jeweils Zugriff auf das neueste Modell.
  • Der Verbraucher kann sich auf einmal ein Statussymbol leisten.
  • Bei Beendigung des Vertrages gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurück und muss sich nicht um die Verwertung eines Gebrauchtwagens kümmern.
  • Auch die Kostentransparenz wird bei sog. Mobilitätspaketen, bei denen Versicherung, Steuer oder Wartungskosten in die monatliche Leasingrate eingerechnet sind, hergestellt.
  • Hohen Reparaturkosten sollten oft nicht anfallen, weil dieses Risiko durch den Garantieanspruch gegen Hersteller oder Händler minimiert wird.

Ist der Leasingvertrag doch ein nachteiliges Geschäft?

Vielen Ratsuchenden fällt es oft schwer, sich gegen die nachteilige Belastung zu wehren und einen rechtlichen Rat zu suchen. Auf ihr Statussymbol zu verzichten, fällt ihnen besonders schwer.
Nachdem der abgeschlossene Leasingvertrag bereits längere Zeit läuft und dann aber im Haushaltsbudget kein finanzieller Spielraum mehr bleibt, um die laufenden Belastungen aus Leasingrate, Benzinkosten, Steuer, Versicherung, Wartung usw. weiter zu tragen, werden allerdings plötzlich die Nachteile eines geleasten Pkw-Vertrags sichtbar.
Ausstiegsmöglichkeiten

Welche Ausstiegsmöglichkeiten aus einem nachteiligen Leasingvertrag kommen in Betracht?

Als Ausstiegsmöglichkeiten aus einem nachteiligen Vertragsabschluss kommen in Betracht:

  • Beseitigung des Leasingvertrages durch Widerrufserklärung
  • Einvernehmliche Aufhebung des Leasingvertrages
  • Übertragung des Leasingvertrages auf Dritte
  • Feststellung der Sittenwidrigkeit wegen Wucherkondition
Für Verbraucher ist es allerdings nicht leicht zu erkennen, ob sich im Vertrag die Widerrufsinformationen an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Hier lohnt es sich, eine rechtliche Beratung durchzuführen und einen Anwalt ihres Vertrauens zu konsultieren.
In meiner langjährigen Tätigkeit im Bereich des Widerrufsrechts habe ich oft feststellen müssen, dass viele Verbraucherverträge auch im Bereich des Autokredits eine unzureichende Widerrufsbelehrung enthalten.

Grundvoraussetzung für den Widerruf ist, dass der Kauf des Autos und der vom Autohaus vermittelte Kredit rechtlich verbunden sind und ein verbundenes Geschäft vorliegt.

Beim Kfz-Leasingvertag wird meistens ein Kaufvertrag geschlossen und zusätzlich vereinbart, dass eine „freie Leasinggesellschaft in diesen Vertrag eintreten soll, um die Finanzierung zu übernehmen".

Bei einer solchen Vereinbarung kommt es darauf an, ob Kaufvertrag und Leasingvertrag als „zusammenhängende Verträge" aufeinander Bezug nehmen oder ob sie eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Widerruf von Kfz-Leasingvertag
Für die durch KFZ-Leasing finanzierten Autokäufer gilt folgendes:
Sämtliche Auto-Banken sind der gesetzgeberischen Vorgaben über die Widerrufsbelehrung nicht nachgekommen. Autobanken wie Skoda-Bank, Seat-Bank, Opel-Bank, Audi-Bank, BMW-Bank, Sixt Leasing AG, Mercedes-Bank, Hyundai Capital Bank, Volkswagen-Bank FCA Bank, der Toyota Bank, der RCI Banque S.A., der Santander Bank und viele anderen Banken enthalten in ihren Vertragsbedingungen eine sog. Sammelbelehrung.

Dabei handelt es sich um eine Widerrufsbelehrung, die alle vorhandenen und nicht vorhandenen Verträge widerrufen soll, unabhängig davon, ob sie abgeschlossen worden sind oder nicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) und andere Berufsinstanzen haben noch vor dem 06.03.2020 anders beurteilt. Der BGH hat bis dahin entschieden, dass eine solche allgemeine „Sammelbelehrung" keinen Bedenken begegnet und die Widerrufsfrist in Gang setzt.
Nachdem aber jetzt der EuGH am 06.03.2020 (Az.: C-66/19) eine interessante Entscheidung zur Berechnung der Widerrufsfrist bei Verbraucherkreditverträgen gefällt hat, entscheiden viele Gerichte, auch der BGH, gegen die Auto-Banken und für die Verbraucher.

Leasingvertrag | Der EuGH entscheidet für Verbraucher

EuGH vom 6.3.2020 (Az.: C-66/19)
Viele Kreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 unterzeichnet wurden, sind widerrufbar.
Der EuGH entschied, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form alle Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen und dass es nicht ausreicht, dass der Vertrag auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst wiederum auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist, sog. Kaskadenverweis.
Demnach dürften fast alle Kreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 unterzeichnet wurden, widerrufen werden können. Das betrifft nicht nur die Auto-Banken, sondern alle Kreditverträge.

Viele Immobiliendarlehensverträge aus der Zeit vom 11. Juni 2010 bis 20. März 2016, Autofinanzierungen und Konsumentenkredite vom 11. Juni 2010 bis heute können sogar dann widerrufen werden, wenn diese Kredite schon längst beendet und abgelöst worden sind.

Wenn eine Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung erhalten hat, sind Sie jetzt berechtigt diese Zahlung zurückzufordern.

Was sind die Folgen des widerrufenen KFZ-Finanzierungsleasingvertrages?

Im Falle eines erfolgreichen Autokreditwiderruf bekommt der Kreditnehmer (Leasingnehmer) seine gezahlten Raten zurück und gibt das Fahrzeug an die Bank zurück. Der Kredit wird dann als getilgt betrachtet. Allerdings muss sich der Fahrzeuginhaber eine Nutzungsentschädigung für die Gebrauchsüberlassung anrechnen lassen. Diese Nutzungsentschädigung wird dann von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.

Auch der Anspruch auf Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist bei erfolgreichen Widerruf des Autokredits möglich.