Kann ein Vertrag nach Beendigung noch heute widerrufen werden?
Wenn ein Vertrag
im Internet, am Telefone, per E-mail als sog. Fernabsatzvertrag abgeschlossen worden ist und eine Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann kann jeder Vertrag nach Beendigung des Vertrages innerhalb einer bestimmten Frist noch widerrufen werden (ein privater Schulungsvertrag mit einem Studienkolleg kann auch nach Beendigung des Besuchs des Studienkollegs widerrufen werden).
- Folgen des Widerrufsrechts
Was geschieht nach Widerruf eines Dienstvertrages?Nachdem der Vertrag widerrufen worden ist, besteht grundsätzlich die Rückzahlungspflicht des Unternehmens. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass alle empfangenen Zahlungen nach Erklärung des Widerrufs unverzüglich d. h. innerhalb von 14 Tagen, zurückzuzahlen sind.
Im Falle des Widerrufs des privaten Schulungsvertrages bedeutet das für den ausländischen Studienbewerber, dass alles, was er oder sie für die Vorbereitung auf seine oder ihre Feststellungsprüfung bezahlt hat (Schulgebühren, Gebühren für die Anmeldung etc.), vom privaten Studienkolleg nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückfordern kann.
- Geldrückzahlungspflicht beim Widerruf
Muss das Unternehmen die Zahlungen komplett zurückerstatten?Wenn ein Verbraucher, zum Beispiel, eine Ware oder andere Dienstleistungen über das Internet bestellt und seinen Kaufvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag widerruft, dann ist der Verbraucher verpflichtet, die bestellte Ware zurückzusenden.
Muss das private Studienkolleg die Schulgebühren komplett zurückerstatten?
Bei einem privaten Schulungsvertag schließt ein ausländischer Studienbewerber als Verbraucher über das Internet aber keinen Kaufvertrag ab. Das private Studienkolleg verpflichtet sich, bestimmte gebuchte Kurse für die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung als eine Dienstleistung zu erbringen. Dann stellt sich die Frage: Wie soll dann der ausländische Studienbewerber als Verbraucher bei einem Dienstvertrag „die besuchten Kurse" zurückgeben?
- Verpflichtung zum Wertersatz
Allerdings hat der Gesetzgeber auch die Verpflichtung zum Wertersatz im Fernabsatz für die erbrachte Dienstleistung, Werkleistung geregelt. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich nur für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen unter ganz engen Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind ganz eng auszulegen. In der Praxis sind die von Gesetzgeber bestimmten Anforderungen an den Unternehmer nicht immer erfüllt. Das führt dazu, dass der Unternehmer keinen Wertersatz für den erbrachten Schulungsvertrag nach Beendigung des Vorbereitungskurses infolge eines Widerrufs des Vertrages verlangen kann.
Das
Widerrufsrecht ist regelmäßig streitig und muss oft auch gerichtlich durchgesetzt werden. Deshalb sollte der Widerruf des Vertrages, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, erst nach umfassender Bewertung von Risiken und Chancen überlegt werden.
Rechtsanwältin Alexandra Barandt empfiehlt in solchen Situationen, eine umfassend rechtliche Bewertung und Prüfung durchzuführen.