Aktuelle Entscheidung des EUGH zum Widerrufsrecht

Widerruf des Darlehens im Jahr 2022

Erfolgreicher Verbraucherwiderruf einer Kfz-Finanzierung, weil Fehler in Darlehensvertrag vorhanden sind und der Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung falsche Angaben beinhalten.
Jeder Darlehensvertrag muss im Vertragstext klar und verständlich umfangreiche Pflichtangaben enthalten, die in Art. 247 §§ 6-13 EGBGB aufgelistet sind.

Bei Allgemeinen - Verbraucherdarlehensverträgen müssen Informationen, etwa der Name und Anschrift des Darlehensnehmers und die zuständige Aufsichtsbehörde im Vertragstext vorhanden sein. Ebenso muss im Darlehensvertrag ein Hinweis auf den Anspruch des Verbrauchers auf einen Tilgungsplan und das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrages bestehen.

Die Widerrufsinformation im Darlehensvertrag muss daher geeignet sein, den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufzuklären. Nach der aktuellen Entscheidung des EUGH 2021 zum Widerrufsrecht besteht das Widerrufsrecht des Darlehensvertrages im Jahr 2022 weiter fort.
Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag Sparda- Bank, Sparkasse
Diese Widerrufsinformation der Sparda-Banken - Darlehensverträge aus dem Jahr 2015 sind fehlerhaft
Viele Allgemeine Darlehensverträge enthalten unrichtige Widerrufsinformation im Darlehensvertrag.
Diese Widerrufsinformation im Darlehensvertrag wurde in Darlehensverträgen bei sämtlichen Sparkassen und Banken in den Jahren 2011 bis 2015 in Deutschland verwendet.

Widerrufsinformation


Widerrufsrecht

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.


Diese Widerrufsinformation in Allgemeinen Darlehensverträgen, die folgenden Muster enthält, ist fehlerhaft.

Folgen für den Darlehensnehmer: Wenn der Darlehensvertrag zum Beispiel bei Renovierungskrediten, Autodarlehen, Umbaudarlehen, Baudarlehen solche Widerrufsinformation enthält, haben Sie beste Chancen auch, wenn das Darlehen aus des Jahr 2015 früher oder später bereits getilgt und abbezahlt wurde, den Widerruf des Darlehens zu erklären und Zahlungen von der Bank zurück zu verlangen.

Fehlerhafte Darlehensverträge Sparda Banken

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Fehler im Darlehensvertrag Sparda-Banken
Die Sparda-Banken - Darlehensverträge sind an vielen Stellen fehlerhaft. Darlehensverträge aus den Jahren 2012 und 2015 enthalten in ihren Vertragstexten häufig sich widersprechende Regelungen.

Die Sparda Banken und Bausparkassen verwendeten in Darlehensverträgen an vielen Stellen fehlerhafte Pflichtangaben. Darlehensverträge aus den Jahren 2012 bis 2015 enthalten in ihren Vertragstexten häufig sich widersprechende Regelungen zur Anpassung der Sollzinsen nach Ende der Sollzinsbindungsfrist. Außerdem haben die Sparda-Banken in ihren Darlehensverträgen nicht angegeben, wie der Darlehenszinssatz nach Ablauf der Zinsbindungsfrist abgeändert wird. Zu diesen Angaben über die Sollzinsbindungsfrist waren die Kreditinstitute ab dem Jahr 2010 verpflichtet.

Die Sparkassen und andere Banken in Deutschland (z.B. die Sparda-Banken) können sich von vornherein nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB hinsichtlich der verwendeten Widerrufsinformationen berufen. Diese Gesetzlichkeitsfiktion tritt nur bei richtiger und formgerechter Verwendung des Mustertextes ein.

Dies bedeutet, dass auch noch im Jahr 2022 der Widerruf eines solchen Darlehensvertrages erklärt werden kann!

Fehlerhafte Darlehensverträge Sparkassen

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Fehler im Darlehensvertrag
Der häufigste Fehler bei den Darlehensverträgen aus den Jahren 2012 bis 2015 besteht jedoch darin, dass Banken oder Sparkassen eine gesetzliche Pflichtangabe nicht oder nicht richtig in den Vertragstext aufgenommen haben.

Die Kunden der Sparda-Bank wurden nicht richtig belehrt, wann die Widerrufsfrist überhaupt beginnt. Die Widerrufsfrist beginnt aber erst dann, wenn der Darlehensnehmer über das Widerrufsrecht klar und verständlich informiert wurde.

Wenn die Bank einen Verbraucherdarlehen mit mehreren Darlehensnehmern abschließt, steht das Widerrufsrecht jeden einzelnen Verbraucher zu.

Die vorvertraglichen Information bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen müssen auch Angaben zu dem Nettodarlehensvertrag richtig enthalten. Bei vielen Darlehensverträgen der Sparda-Banken wurden dem Darlehensnehmer gleichzeitig der Abschluss der Lebensversicherung (SpardaBaufiProtect oder SpardaPKProtect) angeboten.

Bei vielen Darlehensverträgen der Sparda-Bank sind die Angaben zum Nettodarlehensbetrag nicht richtig.
Darlehensnummer: xxxxxxxxxx
Höhe des Darlehens: 210.000,00 €
./. Prämie SpardaBaufiProtect: 10.000 €
= Nettodarlehensbetrag: 200.000 €

Der Gesetzgeben definiert den Nettodarlehensbetrag selbst als:

„Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, auf den der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags Anspruch hat."


Der Darlehensnehmer finanziert auch mit dem Abschluss des Darlehens auch die Kosten, die für die Vermittlung des Darlehens an die Vermittler gezahlt werden oder die Versicherungsprämie, die bei Abschluss der Lebensversicherung an die Dritten gelangen. Auf diese Beträge hat der Darlehensnehmer einen vertraglichen Anspruch, so dass die Kosten im Nettodarlehensbetrag zu berücksichtigen sind, d.h. vom Darlehensnennbetrag nicht abgezogen werden dürfen.

Darlehensnummer: xxxxxxxxxx
Höhe des Darlehens: 56.500,00 €
./. Prämie SpardaPKProtect: 6.500 €
= Nettodarlehensbetrag: 50.000 €

Diese Pflichtangaben zum Nettodarlehensbetrag durch Sparda-Bank sind fehlerhaft.
Fehlerhafte Darlehensverträge Widerruf Möglich?
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Fehler im Darlehensvertrag
Auch die im Darlehensvertrag gemachten Angaben zur Art des Darlehens, zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, zur Vorfälligkeitsentschädigung sowie zum Verzugszinssatz und seiner Anpassung können fehlerhaft sein.
Diese Fehler in den Darlehensverträgen sind nicht abschließend.

Ob ein Widerruf Ihres Darlehensvertrages noch im Jahr 2022 erfolgreich erklärt werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Das Bundeskabinett hat im Jahr 2016 beschlossen, dass auch für Alt-Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, kein ewiges Widerrufsrecht bestehen kann. Bei Immobilien-Darlehensverträgen haben in Vergangenheit die Möglichkeit den Darlehensvertag zu widerrufen, zur erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Die Immobilien - Darlehensverträge, die im Jahr 2002 bis 2010 geschlossen wurden, können heute nicht mehr widerrufen werden. Das Widerrufsrecht ist bereits erlöschen. Auch für Neue Immobilien – Darlehensverträge, die ab dem Jahr 2016 geschlossen wurden, erlischt das Widerrufsrecht auch bei fehlerhaften Pflichtangaben nach einem Jahr und 14 Tagen ab Vertragsschluss.

Der Widerruf ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Häufig berufen sich die Banken darauf, die Widerrufsfrist sei abgelaufen und der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich. Wenn aber der Darlehensvertrag keine ausreichenden Angaben zur Art und Weise der Anpassung des Verzugszinssatzes enthält, dann hat dieser Fehler zur Folgen, dass die Frist für den Widerruf nicht begonnen hat. Nach der aktuelle Entscheidung des EUGH zum Widerrufsrecht aus dem Jahr 2021 dürfen sich die Banken und Sparkassen nicht darauf berufen, dass die Ausübung des Widerrufs des Darlehensvertrages rechtsmissbräuchlich ist. Das sind die Pflichten des Kreditgebers, den Verbraucher klar und verständlich über seine Rechte zu informieren. Missachtung dieser Pflichten wird mit dem Wiederruf des Darlehnsvertrages sanktioniert.

Die Kanzlei mit Schwerpunkt Kreditrecht bietet eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten für die Rückabwicklung des Darlehensvertrages an. Senden Sie ihre Kontaktdaten, wir melden uns bei Ihnen.