Viele Allgemeine Darlehensverträge enthalten unrichtige Widerrufsinformation im Darlehensvertrag.
Diese Widerrufsinformation im Darlehensvertrag wurde in Darlehensverträgen bei sämtlichen Sparkassen und Banken in den Jahren 2011 bis 2015 in Deutschland verwendet.
Widerrufsinformation
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Diese Widerrufsinformation in Allgemeinen Darlehensverträgen, die folgenden Muster enthält, ist fehlerhaft.
Folgen für den Darlehensnehmer: Wenn der Darlehensvertrag zum Beispiel bei Renovierungskrediten, Autodarlehen, Umbaudarlehen, Baudarlehen solche Widerrufsinformation enthält, haben Sie beste Chancen auch, wenn das Darlehen aus des Jahr 2015 früher oder später bereits getilgt und abbezahlt wurde, den Widerruf des Darlehens zu erklären und Zahlungen von der Bank zurück zu verlangen.