Im Entschädigungsfall haben die Gläubiger der Greensill Bank AG einen Anspruch gegen das Einlagensicherungssystem des BdB. Der Anspruch auf Entschädigung steht jedoch nicht allen Gläubigern zu und ist im Umfang begrenzt. Der Anspruch auf Entschädigung steht nicht allen Gläubiger der Greensill Bank AG zu.