RECHT ZUM WIDERRUF EINES WERKVERTRAGES
In einem Fall musste eine GmbH bei einem Werkvertrag die komplette Werklohnzahlung in Höhe von mehr als 10.638,40 € für die Errichtung einer Markise im Wintergarten eines Klägers zurückerstatten. (LG Flensburg, Urteil v. 12.06.2020)
Der Fehler der GmbH lag darin, dass sie als Unternehmerin den Kläger als Verbraucher überhaupt nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hat und der Kläger den Werkvertrag rechtzeitig widerrufen hat.