Im
Kaufvertragsrecht gelten grundlegende Änderungen ab Januar 2022 für die Gebrauchtwagenhändler und für Autoverkäufer in Deutschland. Die verbraucherfreundliche Modernisierung des Kaufrechts
stärkt Rechte der Käufer. Unternehmer und Verkäufer von Waren, Küchen, Pkws, Laptops und anderen Gegenständen werden ab 2022 durch die Reform des Warenkaufrechts auch bei
Beweisfragen nicht mehr den Käufer über den Tisch ziehen und von ihm fordern, den Mangel zu beweisen.
Die Verjährungsfrist von zwei Jahren beginnend ab Kaufvertragsabschluss kann nicht mehr einfach so in allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher und dem Autokäufer untergejubelt werden. Ab 2022 müssen Gebrauchtwagenhändler und Autoverkäufer in Deutschland ihre Geschäftspraktiken ändern und
ihre Musterverträge an die neuen Regelungen des Kaufrechts
anpassen. Wer das nicht tut, wird innerhalb der nächsten zwei Jahren schon sein blaues Wunder erleben und mit dem Ansprüchen von Verbrauchern konfrontiert werden.