Darlehensrecht

Darlehensrechte nach Kündigung

Für einen Darlehensnehmer gilt es hier besonders bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens auf seine Rechte, auf die Gestaltung der Vorfälligkeitsentschädigung in seinem Darlehensvertrag zu achten. Keine Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit vorzeitigen Kündigung oder Rückzahlung des Kredits kann sehr oft bestehen. Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Kündigung des Kreditvertrages zurück verlangt werden.
Vorfälligkeitsentschädigung
Von einer Vorfälligkeitsentschädigung spricht man, wenn der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. Löst der Darlehensnehmer nach der Teilkündigung des Darlehens durch die Bank auch den ungekündigten Teil des Kredits ab, so ist die Bank insoweit zur Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, Grundsätze für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich vorzugeben. Gerade hier bestehen in der Praxis häufig Streitigkeiten.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen

Bei Allgemein-Verbrauchdarlehensverträgen (wie Ratenkrediten), bei denen der Kreditnehmer ein Verbraucher und der Kreditgeber ein Unternehmer sind, sind für die vorzeitige Kündigung und die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens einige Besonderheiten zu beachten.
Zum einen wird bei Verbraucherdarlehen nicht mehr danach unterschieden, ob ein fester oder variabler Zinssatz vereinbart ist, sondern, danach, ob es eine feste Laufzeit gibt oder nicht.

Der Verbraucherkreditnehmer kann Allgemein-Verbraucherdarlehen, bei denen eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise kündigen. Außerdem kann der Verbraucherkreditnehmer das Darlehen vorzeitig teilweise oder ganz zurückzahlen. Die Regelungen hinsichtlich vorzeitigen Ablösung des Darlehens sind für den Verbraucher-Kreditnehmer günstiger, insbesondere weil der Kreditnehmer den Kredit »jederzeit« vorzeitig teilweise oder vollständig tilgen kann. Auch Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge können ohne vertragliche Vereinbarung oder Kündigung vom Verbraucher jederzeit zurückgezahlt werden.
Am 28.07.2020 hat der BGH in seinem Urteil (Az.: XI ZR 288/19) klargestellt, dass die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn die Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft sind.

Für einen Verbraucher oder einen Kreditnehmer ist es allerdings schwer festzustellen, wann in seinem Darlehensvertrag die Angaben über die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt und wann nicht korrekt, also fehlerhaft, dargestellt sind. Dadurch, dass für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung keine Regelung oder Methode gesetzlich vorgeben sind, kann jede Bank ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen beliebig gestalten.

Für einen Darlehensnehmer gilt es hier besonders bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, auf die Gestaltung der Vorfälligkeitsentschädigung in seinem Darlehensvertrag zu achten. Falls der Kredit bereits vorzeitig zurückgezahlt wurde und eine Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank verlangt und auch an die Bank gezahlt wurde, kann der Darlehensnehmer die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern, wenn:

  • die Angaben über die Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag nicht korrekt, also fehlerhaft dargestellt sind.
  • Geht die Initiative zur Ablösung des Darlehens allein vom Kreditinstitut aus, so besteht kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
Darlehensvertrag überprüfen und Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern
Falls der Kredit bereits vorzeitig zurückgezahlt wurde und eine Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank verlangt und auch an die Bank gezahlt wurde, kann der Darlehensnehmer die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

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