Kein Schutz für institutionelle AnlegerDer Anspruch auf Entschädigung steht nicht allen Gläubigern der Greensill Bank AG zu. Im Entschädigungsfall haben die Gläubiger der Greensill Bank AG einen Anspruch gegen das Einlagensicherungssystem des BdB. Der Anspruch auf Entschädigung steht jedoch nicht allen Gläubigern zu und ist im Umfang begrenzt. Der Anspruch auf Entschädigung steht nicht allen Gläubiger der Greensill Bank AG zu.
Für bestimmte Gläubigergruppen, die über ausreichende Informationen und Fähigkeiten verfügen, besteht kein Anspruch gegen das Einlagensicherungssystem.
Die meisten institutionellen Anleger –
- Finanzinstitute
- Versicherungsunternehmen
werden von der Sicherungsverpflichtung ausgenommen. Die Einlagen staatlicher Stellen, insbesondere des Bundes, eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft und Einlagen von Pensions- und Rentenfonds werden ebenfallsnicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt.