Ihr Fahrzeug hat eine unzulässige Abschalteinrichtung, aber Sie haben noch keine Ansprüche gegen den Hersteller erhoben. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Ihre Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreis verjähren werden. Wenn Ihre Ansprüche noch nicht rechtskräftig abgewickelt worden sind, dann haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises gegenüber dem Hersteller Ihres Fahrzeugs.
Dabei müssen Sie das Eigentum an Ihrem Fahrzeug an den Hersteller zurückübertragen. In diesem Fall wird die Entschädigung für die gefahrenen Kilometer normalerweise vom Kaufpreis abgezogen.