Abgasskandal und seine Folgen für die Dieselautokäufer

Wichtige Rechtsprechung - Entscheidungen im Diesel-Skandal - Der Autohersteller Volkswagen haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Grundsatzurteil im Abgasskandal BGH vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19

Die betroffenen Dieselauto-Käufer können den Autohersteller direkt wegen deliktischer Haftung in Anspruch nehmen. Die Autohersteller, die dem Käufer ein Fahrzeug verkaufen, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, werden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet.
Der Autohersteller Volkswagen haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Grundsatzurteil im Abgasskandal BGH vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19:

Der BGH hat fahrzeugkäuferfreundlich mit deutlichen Worten entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Der Autohersteller Volkswagen haftet dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB. Das Verhalten von VW im Verhältnis zum Kläger sei objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren.

VW habe auf der Grundlage einer für den Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.

Ein solches Verhalten sei im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. Das gelte auch beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs.
Der Autokäufer muss sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen (BGH vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19)

Der BGH hat klargestellt, dass sich der Kläger Nutzungsvorteile anrechnen lassen muss, dass er mit dem Auto gefahren ist. Dem Geschädigten solle zwar sein Schaden ersetzt werden; gleichzeitig solle er aber nicht von der Sache profitieren, also einen Gewinn oder Übererlös aus der Sache ziehen. In manchen Konstellationen können die gezogenen Nutzungen sogar übersteigen, die VW-Käufer sich anrechnen lassen müssen.
Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren (BGH vom 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19)

Der Gebrauch des Pkws durch den Auto-Fahrer können den beanspruchten Schaden vollständig aufzehren. Die Aufzehrung des Kaufpreiserstattungsanspruchs kann sich aus der vorzunehmenden Anrechnung der vom Kläger durch den Gebrauch des Fahrzeugs gezogenen Nutzungsvorteile ergeben.

Keine deliktische Haftung nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Keine deliktische Haftung und keine Deliktszinsen für geschädigte VW-Käufer
Urteil BGH vom 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19
Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 bestehen grundsätzlich keine deliktischen Ansprüche gegen den VW-Konzern.


Der BGH stellt klar, dass nach Bekanntgabe des Dieselskandals im Herbst 2015 grundsätzlich keine deliktischen Ansprüche gegen den VW-Konzern bestehen. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei ab diesem Zeitpunkt nicht mehr feststellbar. Für die Käufer, die z. B. einen gebrauchten Pkw über einen Autohändler mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Herbst 2015 oder später gekauft haben, bestehen grundsätzlich keine Erfolgsaussichten für die Verfolgung ihrer Ansprüche gegen den VW-Konzern.
BGH Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 354/19
Keine deliktische Haftung und keine Deliktszinsen für geschädigte VW-Käufer


Keine Deliktszinsen für geschädigte VW-Käufer nach § 849 BGB ab Zahlung des Kaufpreises
Nach der Entscheidung der BGH-Richter können dieselgeschädigte Auto-Käufer keine Deliktszinsen nach § 849 BGB ab Zahlung des Kaufpreises erhalten. Die Deliktzinsen können betroffene Dieselfahrer nicht beanspruchen, weil sie nach Auffassung der BGH-Richter als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten haben. Weil die tatsächliche Möglichkeit bestand, das Fahrzeug nutzen zu können, wurde der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes dadurch kompensiert.

Kein Verlust von Schadenersatzansprüchen nach Software-Update

Verjährung der Schadensersatzklagen im Diesel Skandal und Schadenersatz bei Software Update
BGH Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 367/19
Durch Software-Update entfällt nicht der bereits eingetretene Schaden


Der Schaden des geschädigten Dieselauto-Fahrers kann nicht dadurch entfallen, dass dieser das von der Autohersteller entwickelte Software-Update durchgeführt hat. Auch wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Software-Update als geeignet zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit betroffenen Fahrzeugtyps ansieht. Der Schaden des vom Abgasskandal betroffenen Autofahrers liegt in einem sittenwidrig herbeigeführten ungewollten Vertragsschluss. Dieser Schaden entfällt nicht dadurch, dass sich der Wert oder Zustand des Vertragsgegenstandes nachträglich verändern. Das Software-Update verändert den Zustand des Fahrzeugs, lässt dadurch aber nicht den Schaden entfallen.
BGH Urteil vom 17.12.2020 VI ZR 739/20
Verjährung der Schadensersatzklagen


Im Jahr 2019 erhobene Schadensersatzklagen gegen die VW AG sind wegen Verjährung erfolglos. Der BGH hat klar entschieden, dass erst im Jahr 2019 erhobene Schadenersatzansprüche eines VW-Käufers gegen den Hersteller verjährt sind, da der Fahrzeugkäufer bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon erlangt hat, dass sein Fahrzeug vom sogenannten Dieselskandal betroffen ist. Die Regelverjährungsfrist für deliktische Schadenersatzansprüche beträgt 3 Jahre. Sie beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Danach sind solche Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2018 verjährt.
Grenzen für die deliktischen Schadenersatzansprüche
Folgen für die vom Abgasskandal betroffenen Dieselauto-Fahrer
Die Grenzen für den Schadenersatzanspruch ergeben sich aus folgenden Umständen:
  • Vielfahrer mit hohen Laufleistungen haben nun schlechte Karten
  • Für die gefahrenen Kilometer muss der Käufer Nutzungsentschädigung zahlen
  • Je mehr Kilometer das Auto gelaufen ist, umso geringer die Entschädigung
  • Die Höhe der zu erwartenden Schadenersatzerstattung kann erst nach genauer Berechnung durchgeführt werden. Hier können Sie Ihre Anfrage starten
  • Dieselkäufer, die ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, gehen nach der Entscheidung des BGH wohl leer aus
  • Diejenigen Käufer eines Dieselautos mit EA189-Motor, die bislang noch gar nicht tätig geworden sind, gehen leer aus. Deren Ansprüche sind verjährt
Grundsatz-Entscheidungen im Diesel-Skandal
Deliktische Haftung des Dieselfahrzeugherstellers
Grundsatzurteil des BGH vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19
Der BGH hat entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen.
Urteil BGH vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19
Der Autokäufer muss sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen, BGH vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19
Urteil BGH vom 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19
Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren, Urteil BGH vom 30.7.2020 Az. VI ZR 354/19
Urteil BGH vom 30.7.2020, Az. VI ZR 354/19
Nach Bekanntgabe des Dieselskandals im Herbst 2015 bestehen grundsätzlich keine deliktischen Ansprüche gegen den VW-Konzern, Urteil BGH vom 30.7.2020 Az. VI ZR 354/19
Urteil BGH vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 354/19
Keine „Deliktszinsen" für geschädigte VW-Käufer nach § 849 BGB ab Zahlung des Kaufpreises, BGH Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 354/19
BGH Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 367/19
Durch Software-Update entfällt nicht der bereits eingetretene Schaden, BGH Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 367/19
BGH Urteil vom 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20
Im Jahr 2019 erhobene Schadensersatzklage ist gegen die VW AG wegen Verjährung erfolglos, BGH Urteil vom 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20
Grenzen für den Schadenersatzanspruch
Die Grenzen für den Schadenersatzanspruch ergeben sich aus folgenden Umständen.
Folgen für die vom Abgasskandal betroffenen Dieselauto-Fahrer
Für die Dieselfahrer ergibt sich die wichtige Konsequenz, so bald wie möglich zu klären, ob ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Rechtsanwältin Barandt empfiehlt im Abgasskandal betroffenen Besitzern von Dieselfahrzeugen, ihre Rechte gegen Dieselfahrzeug-Hersteller zu verteidigen. Wir übernehmen die Verfolgung Ihrer Ansprüche aus dem Dieselskandal beraten fordern Schadenersatzansprüche gegen Banken, Fahrzeughersteller oder Versicherungen ein.

Auch der Automobilhersteller Opel ist im Dieselskandal mit manipulierten Softwareeinrichtung betroffen. Betroffene Opel-Fahrer können hier überprüfen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Opel-Fahrer können gegen die Opel-Autoindustrie ihren Schaden ersetzt verlangen.

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Mit dem Kauf eines Mercedes-Benz mit der eingebauten illegalen Abschalteinrichtung, haben Mercedes-Fahrer das Auto mit einem Mangel gekauft. Mercedes-Fahrer können jetzt Ihre Ansprüche gegen die Daimler AG durchsetzen. Mit uns können Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchführen, den gezahlten Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung bekommen und das abgasmanipulierte Auto an den Hersteller zurückgeben.

Audi-Modelle mit EA 896 Motoren (Euro 4) sind vom Abgasskandal betroffen. Audi-Fahrer können jetzt Ihre Ansprüche gegen die Volkswagen AG durchsetzen. Seit November 2020 ist die Audi AG zu 100 % im Besitz der Volkswagen AG.